Tarifbestimmungen

7. Schüler/Auszubildende und diesen Gleichgestellte
Der Berechtigungsausweis zur Nutzung von Wochen-­, Monats-­ und Jahreskarten nach dem Tarif für Schüler und Auszubildende wird im ServiceCenter Travemünde ausgegeben.
Ausreichend ist auch ein Schüler­, Studierenden­ oder sonstiger amtlicher Ausweis, wenn er mit einem Lichtbild versehen sowie für das jeweilige Schul­- oder Lehrjahr bzw. Semester von der Ausbildungsstätte abgestempelt ist. In diesen Fällen kann der übliche Berechtigungsausweis entfallen.
Zeitkarten für Auszubildende und diesen Gleichgestellte sind personengebunden und bestehen generell aus einem Berechti­gungsausweis mit Lichtbild sowie einer Fahrkarte. Der Berechtigungsausweis ist mit Vor-­ und Zuname sowie Anschrift mit Tinte oder Kugelschreiber auszufüllen. Die Fahrkarten sind nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis gültig.

Taribestimmungen

3.4 Schüler/Auszubildende der Priwallschulen
Zur Inanspruchnahme der Wochen-­, Monats­- oder Jahreskarte sind ausschließlich die von der Berufsbildungsstätte der Hand­werkskammer Lübeck, der Berufsschule der Handwerkskam­mer Lübeck sowie der Seemannsschule Schleswig-­Holstein als Schüler/Auszubildende definierten Personen berechtigt.

Die Fahrkarten gelten nur in Verbindung mit den von den Schulen hierzu ausgegebenen Schülerausweisen.

Karten können am Fahrkartenautomaten, im ServiceCenter Travemünde sowie beim Fährpersonal erworben werden.

Die Schülerzeitkarten werden erst gültig, wenn Vorname und Name des Inhabers auf der jeweiligen Fahrkarte deutlich lesbar und unauslöschlich eingetragen worden sind.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Fahrkarte sowie den Schüler­ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte oder Schülerausweis angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beför­derungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen.

 Preise für Personen-Fahrkarten

TicketkategoriePreis EinzelfahrkartePreis Mehrfahrtenkarte (6 Fahrten)
Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) 1,10 EUR
5,50 EUR
Erwachsene

1,90 EUR

9,50 EUR

Preise für Fahrzeug-Fahrkarten

TicketkategoriePreis EinzelfahrkartePreis Mehrfahrtenkarte (6 Fahrten)
Fahrräder 1,10 EUR
5,50 EUR
Einspurige motorisierte
Kleinfahrzeuge
(z. B. Mofas, Mopeds, Motorräder)
2,20 EUR
11,00 EUR
Mehrspurige motorisierte Kleinfahrzeuge
(z. B. Motorräder mit Beiwagen, Quads)
3,70 EUR
18,50 EUR
Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t
(z. B. Pkws, Anhänger)
4,80 EUR
23,90 EUR
Fahrzeuge von mehr als 3,5 t
bis einschließlich 7,5 t
(z. B. Lkws sowie Zugmaschinen, Anhänger, Trecker)
9,10 EUR
44,80 EUR
Fahrzeuge von mehr als 7,5 t
bis einschließlich 16 t
(z. B. Lkws sowie Anhänger)
12,40 EUR
60,80 EUR
Fahrzeuge von mehr als 16 t
bis einschließlich 38 t
19,40 EUR
95,90 EUR
Busse bis einschließlich 10 t 12,40 EUR
60,80 EUR
Busse von mehr als 10 t 19,40 EUR
95,90 EUR
Taxis inkl. Fahrer
(Lastfahrt kostenpflichtig; Rückfahrt kostenlos)
6,70 EUR
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Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,55 m) zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.

Fahrzeuge mit Gefahrgut zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.

Stand: 01.01.2024

Der 1. Gültigkeitstag für Wochenkarten kann frei gewählt werden. Ausnahme ist der Verkauf durch das Fährpersonal. Hier beginnt die Gültigkeit mit Verkaufsdatum. Die Wochen­karten gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 7 aufeinanderfolgende Tage (z. B. von Mittwoch bis Dienstag). Sie sind bei den Vorverkaufsstellen, im ServiceCenter Trave­münde, beim Fährpersonal, am Fahrkartenautomaten sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich.

Preise für Personen-Fahrkarte

TicketkategoriePreisinformationen

Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre)

 

Schüler/Auszubildende (erhalten bei Vorlage eines Schüler-, Studierenden- oder sonstigen amtlichen Ausweises Zeitkarten zum Tarif für Kinder).

8,70 EUR
Erwachsene 13,50 EUR
Schüler der Priwallschulen 5,60 EUR

Preise für Fahrzeug-Fahrkarten

TicketkategoriePreisinformationen
Fahrräder 8,70 EUR
Einspurige motorisierte Kleinfahrzeuge
(z. B. Mofas, Mopeds, Motorräder)
18,70 EUR
Mehrspurige motorisierte Kleinfahrzeuge
(z. B. Motorräder mit Beiwagen, Quads)
31,80 EUR
Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t
(z. B. Pkws, Anhänger)
40,60 EUR

Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,55 m) zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.

Fahrzeuge mit Gefahrgut zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.

Stand: 01.01.2024