Taribestimmungen

3.4 Schüler/Auszubildende der Priwallschulen
Zur Inanspruchnahme der Wochen-­, Monats­- oder Jahreskarte sind ausschließlich die von der Berufsbildungsstätte der Hand­werkskammer Lübeck, der Berufsschule der Handwerkskam­mer Lübeck sowie der Seemannsschule Schleswig-­Holstein als Schüler/Auszubildende definierten Personen berechtigt.

Die Fahrkarten gelten nur in Verbindung mit den von den Schulen hierzu ausgegebenen Schülerausweisen.

Karten können am Fahrkartenautomaten, im ServiceCenter Travemünde sowie beim Fährpersonal erworben werden.

Die Schülerzeitkarten werden erst gültig, wenn Vorname und Name des Inhabers auf der jeweiligen Fahrkarte deutlich lesbar und unauslöschlich eingetragen worden sind.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Fahrkarte sowie den Schüler­ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte oder Schülerausweis angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beför­derungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen.