Tarifbestimmungen

3.6 Rettungsfahrzeuge
Angehörige des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, werden mit ihren Fahrzeugen kostenlos befördert, soweit sie sich in Ausübung ihres Dienstes im Einsatz befinden. Zu den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst.


Für nicht im Einsatz befindliche Fahrzeuge werden für Überfahrten Verrechnungsfahrscheine (Personen und Fahrzeuge) angeboten. Der Preis ist gegenüber der Einzelfahrkarte ermäßigt. Voraussetzung für die Nutzung von Verrechnungsfahrscheinen ist die Bekanntgabe der Rechnungsanschrift im ServiceCenter Travemünde sowie eine monatliche Nutzung von mindestens 20 Fahrkarten. Die Ausgabe der Verrechnungsfahrscheine vor jeder Fahrt erfolgt direkt durch das Fährpersonal.