Die Kündigungsfristen unserer Aboprodukte wurden angepasst und optimiert.

Erfolgt eine Kündigung nach Ablauf der ersten drei Monate (also: ab dem vierten Monat), wird für den abgelaufenen Zeitraum der Unterschied zwischen den ermäßigten Abo-Beträgen und den Preisen der Monatskarte nicht mehr nachbelastet. Bisher galt die Nachbelastungsregelung für die ersten zwölf Monate.

Diese Änderung gilt ab sofort für alle bestehenden Aboprodukte im SH-Tarif:

  • Monatskarte im Abo (persönlich / übertragbar)
  • Monatskarte im Abo Schüler/Azubi
  • Monatskarte im Firmenabo
  • Monatskarte im Firmenabo Azubi
  • Jobticket
  • Jobticket Azubi
  • Monatskarten im Abo für Senioren (regionales Angebot in Kiel)

Die geänderten Kündigungsmodalitäten gelten für neu abgeschlossene Abonnements mit erstem Geltungstag vom 01.08.2021 bis zunächst 31.07.2022.

Weiterhin können Sie Ihr Abo jederzeit bis zum 15. des Monats zum Monatsende kündigen.

Nähere Informationen finden Sie auch in unserem Abo Flyer.

Wir wünschen Ihnen Gute Fahrt!