Schüler und Auszubildende Fähre
Tarifbestimmungen
7. Schüler/Auszubildende und diesen Gleichgestellte
Der Berechtigungsausweis zur Nutzung von Wochen-, Monats- und Jahreskarten nach dem Tarif für Schüler und Auszubildende wird im ServiceCenter Travemünde ausgegeben.
Ausreichend ist auch ein Schüler, Studierenden oder sonstiger amtlicher Ausweis, wenn er mit einem Lichtbild versehen sowie für das jeweilige Schul- oder Lehrjahr bzw. Semester von der Ausbildungsstätte abgestempelt ist. In diesen Fällen kann der übliche Berechtigungsausweis entfallen.
Zeitkarten für Auszubildende und diesen Gleichgestellte sind personengebunden und bestehen generell aus einem Berechtigungsausweis mit Lichtbild sowie einer Fahrkarte. Der Berechtigungsausweis ist mit Vor- und Zuname sowie Anschrift mit Tinte oder Kugelschreiber auszufüllen. Die Fahrkarten sind nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis gültig.
Schüler Priwallschulen
Taribestimmungen
3.4 Schüler/Auszubildende der Priwallschulen
Zur Inanspruchnahme der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte sind ausschließlich die von der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer Lübeck, der Berufsschule der Handwerkskammer Lübeck sowie der Seemannsschule Schleswig-Holstein als Schüler/Auszubildende definierten Personen berechtigt.
Die Fahrkarten gelten nur in Verbindung mit den von den Schulen hierzu ausgegebenen Schülerausweisen.
Karten können am Fahrkartenautomaten, im ServiceCenter Travemünde sowie beim Fährpersonal erworben werden.
Die Schülerzeitkarten werden erst gültig, wenn Vorname und Name des Inhabers auf der jeweiligen Fahrkarte deutlich lesbar und unauslöschlich eingetragen worden sind.
Die Nutzer sind verpflichtet, die Fahrkarte sowie den Schülerausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte oder Schülerausweis angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen.
Gelegenheitsfahrer
Preise für Personen-Fahrkarten
Ticketkategorie | Preis Einzelfahrkarte | Preis Mehrfahrtenkarte (6 Fahrten) |
---|---|---|
Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre) | 1,10 EUR |
5,50 EUR |
Erwachsene | 9,50 EUR |
Preise für Fahrzeug-Fahrkarten
Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,55 m) zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.
Fahrzeuge mit Gefahrgut zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.
Stand: 01.01.2024
Wochenkarten Fähre
Der 1. Gültigkeitstag für Wochenkarten kann frei gewählt werden. Ausnahme ist der Verkauf durch das Fährpersonal. Hier beginnt die Gültigkeit mit Verkaufsdatum. Die Wochenkarten gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 7 aufeinanderfolgende Tage (z. B. von Mittwoch bis Dienstag). Sie sind bei den Vorverkaufsstellen, im ServiceCenter Travemünde, beim Fährpersonal, am Fahrkartenautomaten sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich.
Preise für Personen-Fahrkarte
Preise für Fahrzeug-Fahrkarten
Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,55 m) zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.
Fahrzeuge mit Gefahrgut zahlen 10,00 € Zuschlag zum Tarif.
Stand: 01.01.2024