Tarifbestimmungen

3.6 Rettungsfahrzeuge
Angehörige des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, werden mit ihren Fahrzeugen kostenlos befördert, soweit sie sich in Ausübung ihres Dienstes im Einsatz befinden. Zu den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst.


Für nicht im Einsatz befindliche Fahrzeuge werden für Überfahrten Verrechnungsfahrscheine (Personen und Fahrzeuge) angeboten. Der Preis ist gegenüber der Einzelfahrkarte ermäßigt. Voraussetzung für die Nutzung von Verrechnungsfahrscheinen ist die Bekanntgabe der Rechnungsanschrift im ServiceCenter Travemünde sowie eine monatliche Nutzung von mindestens 20 Fahrkarten. Die Ausgabe der Verrechnungsfahrscheine vor jeder Fahrt erfolgt direkt durch das Fährpersonal.

Tarifbestimmungen

1.1 Einzelfahrkarten
Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahrkartenautomaten erhältlich und gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Sie müssen nicht entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder können auch im ServiceCenter Travemünde erworben werden.
Einzelfahrkarten für Fahrzeuge werden durch das Fährpersonal verkauft.

Tarifbestimmungen

1.2 Mehrfahrtenkarten
Mehrfahrtenkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahrkartenautomaten und bei den Vorverkaufsstellen erhältlich und müssen vor Fahrtantritt entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten für Fahrzeuge sind bei den Vorverkaufsstellen, im ServiceCenter Travemünde, beim Fährpersonal sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Die Entwertung wird durch das Fährpersonal vorgenommen.

Tarifbestimmungen

3. Sonderregelungen

3.1 Beförderung von Personen mit 1. Wohnsitz auf dem Priwall
Personen, die ihren 1. Wohnsitz auf dem Priwall haben, können die Priwallfähren als Fußgänger und Radfahrer entgeltfrei nutzen.

Fahrkarten können auf schriftlichen Antrag im ServiceCenter Travemünde bestellt werden. Der Antrag für die Fahrkarte muss bis zum 15. des Vormonats im ServiceCenter Travemünde eingehen. Die Fahrkarten werden in Form von Abonnementkarten ausgegeben. Der Beginn ist zum 1. eines Monats. Die Abonnementkarten werden für max. 1 Jahr in Teillieferungen rechtzeitig mit der Post zugestellt.
Die Verlängerung für ein weiteres Jahr erfolgt nach Vorlage der Berechtigung im ServiceCenter Travemünde.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist. Ebenfalls anerkannt wird ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, die zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Voraussetzungen müssen sowohl Erwachsene als auch Kinder ab 6 Jahren erfüllen.

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist berechtigt, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Daten mit der Meldestelle der Hansestadt Lübeck abzugleichen.

Bei Antragstellung wird eine vorläufige Fahrkarte bis zur 1. Lieferung der Abonnementkarten ausgestellt. Die vorläufige Fahrkarte ist im ServiceCenter Travemünde erhältlich. Die Fahrkarten sind persönlich und nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen.

Die Nutzer/-innen sind verpflichtet, die Fahrkarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarten angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen.

Im Verlustfall wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro einmalig pro Jahr eine Ersatzfahrkarte ausgestellt.

Entfällt der Anspruch auf die entgeltfreie Nutzung, hat der/die Nutzer/-in die Fahrkarte unverzüglich im Fährbüro zurückzugeben.Mit Wegfall der Voraussetzungen ist der Nutzer unverzüglich entgeltpflichtig, gemäß dem gültigen Tarif und den Tarifbestimmungen. Die strafrechtliche Verfolgung von Zuwiderhandlungen bleibt vorbehalten.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.