Tarifbestimmungen

3.6 Rettungsfahrzeuge
Angehörige des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, werden mit ihren Fahrzeugen kostenlos befördert, soweit sie sich in Ausübung ihres Dienstes im Einsatz befinden. Zu den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen Angehörige von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst.


Für nicht im Einsatz befindliche Fahrzeuge werden für Überfahrten Verrechnungsfahrscheine (Personen und Fahrzeuge) angeboten. Der Preis ist gegenüber der Einzelfahrkarte ermäßigt. Voraussetzung für die Nutzung von Verrechnungsfahrscheinen ist die Bekanntgabe der Rechnungsanschrift im ServiceCenter Travemünde sowie eine monatliche Nutzung von mindestens 20 Fahrkarten. Die Ausgabe der Verrechnungsfahrscheine vor jeder Fahrt erfolgt direkt durch das Fährpersonal.

Tarifbestimmungen

1.1 Einzelfahrkarten
Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahrkartenautomaten erhältlich und gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Sie müssen nicht entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder können auch im ServiceCenter Travemünde erworben werden.
Einzelfahrkarten für Fahrzeuge werden durch das Fährpersonal verkauft.

Tarifbestimmungen

1.2 Mehrfahrtenkarten
Mehrfahrtenkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahrkartenautomaten und bei den Vorverkaufsstellen erhältlich und müssen vor Fahrtantritt entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben.
Mehrfahrtenkarten für Fahrzeuge sind bei den Vorverkaufsstellen, im ServiceCenter Travemünde, beim Fährpersonal sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Die Entwertung wird durch das Fährpersonal vorgenommen.

 

Ticketkategorie

Ticketinformationen
Jahreskarte Ab 0,75 EUR / Tag für 1 Erwachsenen für beliebig viele Fahrten
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Monatskarte im Abo

Ab 0,75 EUR / Tag für 1 Erwachsenen für beliebig viele Fahrten
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Abonnement Bestellschein Fähren

 

Abo-Online

Priwallbewohner:innen

mit 1. Wohnsitz auf dem Priwall
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Stand: 01.01.2024