21.12.2021

Bislang waren im Infektionsschutzgesetz Schulkinder bis 15 Jahren von der Pflicht, im ÖPNV einen 3G-Nachweis mit sich zu tragen, ausgenommen. Das Infektionsschutzgesetz wurde so geändert, dass sich diese Ausnahme nur noch auf die Zeiten bezieht, in denen die Schulkinder zweimal pro Woche in der Schule getestet werden. Dies ist in den Ferien nicht der Fall.

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