04.05.2023

Nachdem am Freitag, 12. Mai 2023, die Behelfsbrücke für den Fuß- und Radverkehr freigeben wird, beginnt am Montag, 15. Mai, ab 9 Uhr eine zehntägige Sperrung der Mühlentorbrücke, die der Vorbereitung für die Instandsetzungsmaßnahme dient.

Behelfsbrücke für Fuß- und Radverkehr wird freigegeben

Am Freitag, 12. Mai 2023, ab 13 Uhr wird die Behelfsbrücke an der Mühlentorbrücke für den Geh- und Radverkehr freigegeben. Die Freigabe der Ersatzbrücke mit einer Gesamtlänge von 80 Metern und einer Gesamtbreite von 7,50 Meter steht im Zusammenhang mit der notwendigen Instandsetzung der Mühlentorbrücke, die voraussichtlich im 3. Quartal 2024 beginnt. Mit der Behelfsbrücke steht damit für die kommenden Baumaßnahmen eine unabhängige Verbindung zwischen dem Stadtteil St. Jürgen und der Innenstadt zur Verfügung.

Die Behelfsbrücke besteht aus zwei parallel geführten Brücken. Der südliche Teil, auf der Seite zur Mühlentorbrücke liegend, steht dem Zweirichtungsverkehr der Radfahrenden auf einer Breite von drei Metern zur Verfügung. Der nördliche Teil, auf der Seite zur Rehderbrücke liegend, wird als Gehweg in beide Richtungen und auf einer Laufbreite von drei Metern genutzt.

Mühlentorbrücke wird für Vorbereitung der Instandsetzungsmaßnahme gesperrt

Am Montag, 15. Mai, ab 9 Uhr wird die Mühlentorbrücke für zehn Tage gesperrt. Der gesperrte Bereich umfasst den Straßenabschnitt vom Kreisverkehr „Mühlentorplatz“ bis zur Einmündung der Wallstraße. In dem Bereich sind dringend notwendige Instandsetzungen der Fahrbahn, Schadensbegrenzungen der Unterbauten an den Fahrbahnübergängen und der Umbau der Verkehrseinrichtungen für den Betrieb der Behelfsbrücke vorgesehen. Bis Mittwoch, 24. Mai 2023, 18 Uhr werden alle Maßnahmen durchgeführt, die den fortlaufenden Verkehr auf der Bestandsbrücke bis zum Beginn der Grundinstandsetzung der Mühlentorbrücke sichern und nur bei einer Vollsperrung durchgeführt werden können.

Umleitungen für Individual- und Lieferverkehr

Die Maßnahme hat im Wesentlichen die Umleitung des Straßenverkehrs zur Folge, da der Geh- und Radverkehr, in und aus der Innenstadt, über die Behelfsbrücke erfolgt. Für den Individual- und Lieferverkehr bleibt die Innenstadt weiterhin erreichbar. Die Wallstraße zwischen Mühlenbrücke und Mühlendamm wird stadtauswärts zur Einbahnstraße. Es gelten folgende Umleitungen:

  • Stadteinwärts über Kronsforder Allee – Sankt-Jürgen-Ring – Berliner Platz – Possehlstraße – Wallstraße sowie im weiteren Verlauf über Mühlendamm - Großer Bauhof – Parade – Kapitelstraße.
  • Stadtauswärts ab Mühlenstraße über die Wallstraße auf die Possehlstraße.

Umleitung der Buslinien

Die Fahrstrecken der Buslinien folgen einem angepassten Netzplan. Von den Änderungen betroffen sind die Buslinien 1, 2, 4, 6, 7, 9, 15, 16 und 17. Auf den Umleitungsstrecken werden alle Haltestellen angefahren.

Alle Linien, die sonst über den Mühlentorteller stadtauswärts fahren, werden ab Mühlenstraße über die Wallstraße, die Possehlstraße und teilweise über den St.-Jürgen-Ring umgeleitet. In der Mühlenstraße werden nur die Haltestellen in Richtung stadtauswärts bedient.

Alle Linien, die sonst über die Mühlentorbrücke stadteinwärts fahren, werden über Hüxtertorallee – Rehderbrücke – Krähenstraße - Wahmstraße in die Innenstadt umgeleitet. Die Mühlenstraße ist stadteinwärts in diesem Zeitraum nicht per Bus angebunden.

In der Zeit der Sperrung ist mit Verspätungen und längeren Fußwegen zur nächsten Haltestelle zu rechnen. Weitere Informationen sind auf der Webseite der Stadtwerke Lübeck Mobil unter www.sv-luebeck.de zu finden. Die überregionalen Busbetriebe sind ebenfalls informiert, so dass auch dort Informationen zu möglichen Fahrplanänderungen zur Verfügung stehen.

Verkehrsführung nach der Vollsperrung

Nach Ende der Vollsperrung am 24. Mai wird der Straßenverkehr wieder zweispurig über die Mühlentorbrücke geführt. Der Geh- und Radverkehr stadtauswärts in Richtung St. Jürgen wird dann mit mindestens zwei Metern Breite ebenfalls in einem neu aufgeteilten Verkehrsraum über die Brücke geführt. Der Geh- und Radverkehr stadteinwärts nutzt die Behelfsbrücke.

Ab dem Abend des 24. Mai 2023 gelten wieder die ursprünglichen Fahrpläne und Busverbindungen wie vor der Sperrung.

Maßnahme dient der Vorbereitung zur Instandsetzung der Bestandsbrücke

Innerhalb der Absperrungen und im Zeitrahmen der Vollsperrung werden mehrere bauliche Maßnahmen zusammengeführt. Mit der Schadensaufnahme Anfang des Jahres vom 24. Januar bis 27. Januar 2023, während der die Gehwege zeitweilig gesperrt waren, sind umfangreiche Schadensentwicklungen untersucht worden.

Mit Rücksicht auf die weitreichenden verkehrlichen Auswirkungen der Sanierungsarbeiten wurde die Gesamtmaßnahme vorbereitet. Die sichtbaren Absackungen im Asphalt an den Übergangskonstruktionen haben ihre Ursache in den Schäden an der Betonkonstruktion der Widerlager. Hier wird der Straßenaufbau bis auf die Ebene, ca. 20 Zentimetern unter der Deckschicht, ausgebaut. Zur Sicherung des Straßenaufbaues sind Fehlstellen zu schließen und für die Reststandzeit stabil abzudecken. Die Fahrbahn über den jeweils drei Meter breiten Widerlager und die jeweils danebenliegenden Randbereiche werden ausgebessert, so dass die Absackungen ausgeglichen werden.

Im Straßenverlauf Richtung Innenstadt werden bis zur Einmündung der Wallstraße Fahrbahnrisse und Abnutzungen ausgebessert. Bereits vorbereitend zur Brückeninstandsetzung in 2024 wird die Verkehrsinsel inklusive Ampel an der Einmündung von der Mühlentorbrücke kommend, links in die Wallstraße führend, zurückgebaut. Es werden Leitungskanäle und Schächte angepasst sowie der Straßenbelag erneuert. Übergangsweise wird ein provisorischer Ampelmast aufgestellt. Die Markierungen im gesperrten Verkehrsraum werden erneuert sowie abschließend die Fahrbahnaufteilung auf der Mühlentorbrücke, die durch insgesamt 160 Meter Betonwände mit Leitwandaufbau geschützt wird, neu geordnet.

Alle baulichen und verkehrlichen Maßnahmen wurden mit der Verkehrsbehörde, den Leitstellen der Rettungsdienste, dem öffentlichen Personennahverkehr sowie den Planungsbüros und den Ausführungsfirmen abgestimmt. Dazu gehören auch die Baustelleneinrichtung und die Verkehrsabsicherung, die den Vorgaben des Arbeitsschutzes sowie dem Sicherheits- und Gesundheitsschutz entsprechen.

Im Zuge der infrastrukturellen Sanierungsarbeiten sind Baustellen und damit einhergehende Verkehrsbehinderungen leider unvermeidbar. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Mobilität für die Zukunft zu gewährleisten. Selbstverständlich wird jede Baumaßnahme dahingehend geprüft, die Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmende so gering wie möglich zu halten.