Tarifbestimmungen

7. Schüler/Auszubildende und diesen Gleichgestellte
Der Berechtigungsausweis zur Nutzung von Wochen-­, Monats-­ und Jahreskarten nach dem Tarif für Schüler und Auszubildende wird im ServiceCenter Travemünde ausgegeben.
Ausreichend ist auch ein Schüler­, Studierenden­ oder sonstiger amtlicher Ausweis, wenn er mit einem Lichtbild versehen sowie für das jeweilige Schul­- oder Lehrjahr bzw. Semester von der Ausbildungsstätte abgestempelt ist. In diesen Fällen kann der übliche Berechtigungsausweis entfallen.
Zeitkarten für Auszubildende und diesen Gleichgestellte sind personengebunden und bestehen generell aus einem Berechti­gungsausweis mit Lichtbild sowie einer Fahrkarte. Der Berechtigungsausweis ist mit Vor-­ und Zuname sowie Anschrift mit Tinte oder Kugelschreiber auszufüllen. Die Fahrkarten sind nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis gültig.