Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsneutrale Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.

Stand: 01.01.2024

1.Geltungsbereich

Die Tarifbestimmungen für den Bereich Fähren gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren auf den Pri­wallfähren gemäß den geltenden Beförderungsbedingungen. Abweichungen hiervon können im Fahrplan oder durch Aus­hang bekannt gegeben werden und sind dann Bestandteil der Tarifbestimmungen.
Fahrkarten sind, soweit sich aus den Tarifbestimmungen nichts anderes ergibt, nicht übertragbar.

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2. Tarifstruktur / Fahrpreisermittlung

Der Tarif ist unterteilt in einen Personentarif und einen Fahr­zeugtarif. Im Fahrzeugtarif sind die Kosten für den Fahrer und andere Insassen oder Beifahrer nicht enthalten. Der Personen­tarif ist zusätzlich zu entrichten.

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3. Erwerb der Fahrkarten

Der Verkauf der Fahrkarten erfolgt durch das Fährpersonal an den Fähren, über stationäre Fahrkartenautomaten, Vor­verkaufsstellen sowie das Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde sowie eine Smartphone App. Ein Abonnement kann für ausgewählte Fahrkartenarten über die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH bestellt werden. Die Ausgabe bestimmter Fahrkarten kann auf bestimmte Vertriebswege beschränkt sein.
Der Fahrgast hat bei Empfang der Fahrkarte zu prüfen, ob diese gemäß seinen Angaben ausgestellt wurde.

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4. Geltungsdauer

Die Geltungsdauer einer Fahrkarte ergibt sich grundsätzlich aus den Tarifbestimmungen der Fahrkarte.

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5. Beförderung

Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen sowie bei Vorlage einer gültigen Fahrkarte und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapa­zitäten. Die auf der Fahrkarte enthaltenen Angaben sind für die Beförderung maßgebend.
Fahrgäste, gegenüber denen das Hausrecht angewandt wird, sind von der Fahrt auch dann ausgeschlossen, wenn sie über eine gültige Fahrkarte verfügen. Es gilt § 4 der Beförderungs­bedingungen.

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6. Kinder

Kinder bis einschließlich 14 Jahre fahren zum ermäßigten Fahrpreis (Einzel­/Mehrfahrtenkarte Kind). Bis zu 3 Kinder bis einschließlich 5 Jahre werden unentgeltlich befördert

  • in Begleitung eines Inhabers einer Erwachsenenfahrkarte je Fahrkarte oder
  • in Begleitung einer Person ab 15 Jahren, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke ist.

Für jedes weitere Kind ist eine Einzelfahrkarte zu lösen.

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7. Schüler/Auszubildende und diesen Gleichgestellte

Wochen-, Monats- und Jahreskarten nach dem Tarif für Schüler und Auszubildende sind ab einem Alter von 12 Jahren nur in Verbindung mit einem Schüler-, Studierenden- oder sonstigem amtlichen Lichtbildausweis gültig, der für das jeweilige Schul- oder Lehrjahr bzw. Semester von der Ausbildungsstätte abgestempelt ist. Zeitkarten für Auszubildende und diesen Gleichgestellte sind personengebunden.

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8. fahrzeuge

– Fahrrad
Als Fahrrad im Sinne des Tarifs werden Fahrräder ohne und mit E-Antrieb (ohne Versicherungskennzeichen) eingestuft.

– Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
Das können z.B. Fahrräder mit E-Antrieb, Segways, Elektromobile oder E-Scooter sein. Diese fallen in die Kategorie „Einspurige motorisierte Kleinfahrzeuge“.

– Zulassungspflichtige Fahrzeuge
Für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug, gemäß Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), ist der Fahrzeugtarif zu entrichten. Das heißt, dass z.B. Fahrzeuge mit Anhänger im Sinne des Tarifs als verschiedene Fahrzeuge gelten.

Das zulässige Gesamtgewicht richtet sich nach den Angaben im Fahrzeugschein. Dieses ist auf Verlangen des Personals nachzuweisen.

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9. Behandlung der Fahrkarten

Fahrkarten müssen bis zur Beendigung der Fahrt zur Prüfung vorgezeigt werden können und auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Sie sind so aufzubewahren, dass jeder­zeit eine Prüfung durch das Personal der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH möglich ist. Eine Laminierung (Einschweißen) der Fahr­karte durch den Kunden ist unzulässig.
Ein Fahrgast, der bei der Fahrkartenprüfung ohne gültige Fahrkarte angetroffen wird, ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet und hat seine Personalien anzugeben. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen. Eine strafrechtliche Verfolgung bleibt davon unberührt. Bei Verlust einer Fahrkarte leistet die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH keinen Ersatz. Bei Jahreskarten und Monatskarten im 12er-Abo kann es hiervon abweichende Regelungen geben.

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10. Zahlungsmittel

In Ergänzung der geltenden Beförderungsbedingungen zur Entgegennahme von Zahlungsmitteln nimmt das Fährpersonal Geldbeträge bis zu 50 Euro zum Wechseln an.

Das Fahrgeld ist nach Möglichkeit abgezählt bereitzuhalten. Das Fährpersonal ist nicht verpflichtet, 1-­ und 2- ­Cent-­Stücke im Betrag von mehr als 10 Cent oder erheblich beschädigte Geldscheine und Münzen anzunehmen.

Beanstandungen des Wechselgeldes müssen sofort vorge­bracht werden. Spätere Beanstandungen können leider nicht berücksichtigt werden.

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11. Erstattung und Rückgabe von Fahrkarten

Anträge auf Erstattung von Beförderungsentgelt können im Bus+Fähre ServiceCenter Travemünde eingereicht werden. Anträge auf Erstattung von Jahreskarten sind schriftlich an die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1–7, 23554 Lübeck, zu richten. Vom zu erstattenden Betrag werden für die bargeld­lose Erstattung eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro und ggf. Auslagen für Überweisungen abgezogen. Ein Abzug einer Be­arbeitungsgebühr erfolgt nicht, wenn die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Bereich Fähren, die Nichtbenutzung zu vertreten hat. Die Erstattung erfolgt nur gegen Rückgabe der Fahrkarte.

11.1 Einzelfahrkarten

Der Fahrpreis für Einzelfahrkarten wird weder gegen Rück­gabe der Fahrkarte noch unter sonstigen Umständen erstattet.

11.2 Mehrfahrtenkarten (6 Fahrten)

Wird eine Mehrfahrtenkarte nicht benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung von vollständigen Mehrfahrtenkarten (keine einzelnen Abschnitte) des aktuell gültigen Tarifes erfolgen.
Mehrfahrtenkarten zum alten Tarif können nach einem Tarifwechsel noch ein Jahr lang genutzt werden. Fahrgeld­erstattung und Umtausch sind ausgeschlossen. Ändert sich der Preis der Mehrfahrtenkarte bei einem Tarifwechsel nicht, können sie auch über diesen Zeitraum hinaus abgefahren werden.

11.3 Zeitkarten

Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich.
Zur Errechnung des zu erstattenden Betrages werden für den jeweiligen Benutzungszeitraum von dem entrichteten Beförderungsentgelt folgende Pauschalsätze abgezogen:

TicketkategorieErstattungsbetrag
Jahreskarte Pro angefangenem Monat wird der Wert einer Monatskarte gegengerechnet.
Wochenkarte 20 % je Benutzungstag
Monatskarte 5 % je Benutzungstag

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1. Bartarif

1.1 Einzelfahrkarten

Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahr­kartenautomaten erhältlich und gelten für den sofortigen Fahrtantritt. Sie müssen nicht entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausge­geben. Einzelfahrkarten für Personen und Fahrräder können auch im  Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde erworben werden. Diese sind jedoch vor Fahrtantritt zu entwerten.
Einzelfahrkarten für Fahrzeuge werden durch das Fährper­sonal verkauft.

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1.2 Mehrfahrtenkarten (6 Fahrten)

Mehrfahrtenkarten für Personen und Fahrräder sind am Fahr­kartenautomaten und bei den Vorverkaufsstellen, im Bus+Fähre ServiceCenter Travemünde, beim Fährpersonal sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Mehrfahrtenkarten müssen vor Fahrtantritt entwertet werden. Bei Ausfall der Automaten werden diese auch vom Fährpersonal ausgegeben.

2. Zeitkarten

Zeitkarten gelten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum für beliebig viele Fahrten. Zeitkarten sind bei jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen dem Personal vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Zeitkarten für Personen und Fahrräder sind nur gültig, wenn auf der Vorderseite Vorname, Name und Anschrift unauslösch­ lich eingetragen sind.

Bei motorisierten ein-­/mehrspurigen Kleinfahrzeugen, Fahr­zeugen bis einschließlich 3,5 t und Fahrzeugen von mehr als 3,5 t bis einschließlich 38 t ist beim Erwerb unverzüglich das amtliche Kennzeichen einzutragen. Die Zeitkarten gelten für das eingetragene Fahrzeug. Fahrkarten ohne eingetragenes Kennzeichen sind ungültig. Bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t kann als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er­ Abo für den gleichen Gültigkeitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Siehe hierzu Pkt. 3.7 der Tarifbestimmungen.

2.1 Wochenkarten

Der 1. Gültigkeitstag für Wochenkarten kann frei gewählt werden. Ausnahme ist der Verkauf durch das Fährpersonal. Hier beginnt die Gültigkeit mit Verkaufsdatum. Die Wochen­karten gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 7 aufeinanderfolgende Tage (z. B. von Mittwoch bis Dienstag). Sie sind bei den Vorverkaufsstellen, im Bus + Fähre ServiceCenter Trave­münde, am Fahrkartenautomaten, beim Fährpersonal sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich.

2.2 Monatskarten

Der 1. Gültigkeitstag für Monatskarten kann frei gewählt werden. Sie gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 1 Monat (z. B. vom 20. bis zum 19. des Folgemonats). Sie sind bei den Vorverkaufsstellen, im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde, am Fahrkartenautomaten sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich.

2.3 Jahreskarten

Der 1. Gültigkeitstag für Jahreskarten kann frei gewählt werden. Sie gelten ab dem aufgedruckten Gültigkeitstag für 1 Jahr (z.B. vom 10.02.2023 bis 09.02.2024). Bei Jahreskarten für Personen besteht generell die Möglichkeit, ein Fahrrad unentgeltlich mitzunehmen. Jahreskarten sind im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde, bei den Vorverkaufsstellen sowie im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Bei Kraftfahrzeugwechsel oder Kennzeichenänderung leistet die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH nur gegen Vorlage der zurzeit gültigen Jahreskarte und gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro Ersatz. Befindet sich das Fahrzeug in der Werkstatt, kann der Kunde mit einer Ersatzkarte und einem Ersatzfahrzeug die Fähre nutzen. Voraussetzung hierfür ist die schriftliche Bestätigung der Reparatur durch die Werkstatt unter Angabe des entsprechenden Kennzeichens und der Dauer des Werkstattaufenthaltes. Die Ersatzkarte ist im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro erhältlich. Bei Verlust einer personen- oder fahrzeuggebundenen Jahreskarte wird gegen eine Gebühr von 36 Euro einmalig pro Gültigkeitszeitraum der Jahreskarte eine Ersatzkarte ausgestellt. Voraussetzung hierfür ist die freiwillige Angabe der personenbezogenen Daten und ggf. Kennzeichen beim Erwerb der Jahreskarte in unseren ServiceCentern.

2.4 Monatskarten im 12er-Abo

Für Erwachsene und ausgewählte Fahrzeuge kann ein Abonnement abgeschlossen werden. Das Abonnement hat eine Laufzeit von mindestens 1 Jahr. Die Teilnahme am Abonnement ist vom 1. eines jeden Kalendermonats mög­lich. Das entsprechende Entgelt wird monatlich im Voraus im Lastschriftverfahren vom Konto des Kunden abgebucht. Der monatliche Abbuchungsbetrag beträgt 1/12 des Jahreskarten­preises. Bei Preisänderungen werden die Monatsbeträge ab dem Änderungszeitpunkt angepasst. Für Monatskarten im 12er-Abonnement für Personen besteht generell die Möglich­keit, ein Fahrrad unentgeltlich mitzunehmen. Bei Verlust einer personen- oder fahrzeuggebundenen Abo-Monatsarte wird gegen eine Gebühr von 15,- € einmalig pro Abonnement-Jahr eine Ersatzkarte ausgestellt. Nach dem Ausstellen der Ersatzkarte ist grundsätzlich keine vorzeitige Kündigung des Abos möglich.

2.4.1 Einzugsermächtigung

Voraussetzung für den Abschluss eines Abonnements ist die Erteilung eines SEPA-­Lastschriftmandates für wiederkehrende Zahlungen (Einzugsermächtigung). Der Kunde verpflichtet sich, die Monatsrate auf dem vorgesehenen Konto monatlich bereitzuhalten. Maßgeblich für den Abbuchungstermin ist der nächstmögliche Termin nach Beginn der Gültigkeit des Abon­nements. Abbuchungstermin ist ab dem 1. jeden Monats. Ist eine Abbuchung nicht möglich und wird der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen, kann der Abonnementvertrag vonseiten der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH gekündigt werden. Ist der Abonnent nicht gleichzeitig Inhaber des im SEPA-­Last­schriftmandat genannten Bankkontos, so haften Abonnent und Kontoinhaber für alle aus dem Abonnementvertrag resul­tierenden Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner.

2.4.2 Beginn des Abonnements

Die Teilnahme am Abonnement ist vom 1. eines jeden Monats möglich. Voraussetzung ist, dass die Bestellung mit der Ein­zugsermächtigung (Mandat) bis zum 15. Kalendertag des Vormonats im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde, Vorderreihe 12a, abgegeben wird oder per Post bei der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1–7, 23554 Lübeck, eingegangen ist. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, ein Abonnement online unter abo.sv-lübeck.de abzuschließen. Das Abonnement gilt dann mindestens für 1 Jahr.

2.4.3 Gültigkeit

Die Monatskarten im 12er­-Abo gelten vom 1. Tag eines Kalendermonats (0.00 Uhr) für einen Gültigkeitszeitraum von 12 Monaten bis zum Ende des letzten Gültigkeitstages (24.00 Uhr). Das Abonnement verlängert sich automatisch auf unbestimmte Zeit, wenn es nicht fristgerecht gemäß Ziffer 2.4.7.1. gekündigt wird.

2.4.4 Startkarte

Für Abonnementkarten, die zum 1. eines Kalendermonats bestellt werden, kann eine Startkarte bis zum Beginn des Abonnements erworben werden. Der Preis für die Startkarte errechnet sich aus der Anzahl der Kalendertage, multipliziert mit 1/30 des Monatsbetrages der beantragten Abonnement­karte. Die Startkarte ist im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde oder im ServiceCenter am ZOB erhältlich. Sie wird nur an den Inhaber bzw. auf das Fahrzeug des bestellten Abonnements ausgege­ben und ist in bar zu bezahlen.

2.4.5 Ausgabe

Abonnementkarten werden in Teillieferungen rechtzeitig mit der Post verschickt. Der Abonnent ist verpflichtet, der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH einen Wohnortwechsel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Benachrich­tigung, so trägt er das Verlustrisiko aus dem Postversand.

2.4.6 Änderungen
2.4.6.1 Konto

Soll das Entgelt von einem anderen Konto abgebucht werden, ist der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH bis zum 15. des Vormonats eine neue Einzugsermächtigung (Mandat) einzureichen.

2.4.6.2 Personalien

Der Abonnent ist verpflichtet, Änderungen seines Namens oder seiner Anschrift der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH unver­züglich mitzuteilen.

2.4.7 Kündigung
2.4.7.1 Kündigung des Abonnements durch den Kunden

Das Abonnement kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats per Textform (z.B. E-Mail, Brief, Telefax) gekündigt werden (es gilt das Datum des Poststempels), jedoch frühestens nach einer Laufzeit von 30 Tagen. Erfolgt die Kündigung vor Ablauf des 1. Vertragsjahres verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der Differenz zwischen dem monatlichen Abonnementpreis und dem Preis der regulären Monatskarte, und zwar für die Anzahl der bereits abgelaufenen Vertragsmonate. Aufgrund des Tarifgefüges ist die Höhe des Differenzbetrages max. der Preis einer Jahreskarte abzüglich der bereits geleisteten monatlichen Abbuchungsbeträge. 

Sofern kein späterer Zeitpunkt gewünscht wird, gilt bei Kündigung per Post das Datum des Poststempels (unter Beachtung der Kündigungsfrist) als Kündigungstermin.Durch die Kündigung werden die Abonnementkarten ungültig und müssen spätestens bis zum 5. Tag nach Beendigung des Abos infolge der Kündigung zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe wird die Abo-Rate für den Folgemonat und ggf. weitere Monate vollständig berechnet, bis die vorab zugesendeten Karten zurückgegeben wurden oder abgelaufen sind.

2.4.7.2 Kündigung des Abonnements durch die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH

Bei Widerruf der Einzugsermächtigung (Mandat), bei nicht rechtzeitiger Bekanntgabe einer gültigen Bankverbindung oder bei Nichtausgleich des Kontos kann die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH das Abonnement fristlos kündigen. Der ge­samte Restbetrag bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages wird auf einmal fällig und muss vom Kunden innerhalb der von der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH festgesetzten Frist be­glichen werden.

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3. Sonderregelungen

3.1 Beförderung von Personen mit 1. Wohnsitz auf dem Priwall

Personen, die ihren 1. Wohnsitz auf dem Priwall haben, können die Priwallfähren als Fußgänger und Radfahrer entgeltfrei nutzen.

Fahrkarten können auf schriftlichen Antrag im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde bestellt werden. Der Antrag für die Fahrkarte muss bis zum 15. des Vormonats im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde eingehen. Die Fahrkarten werden in Form von Abonnementkarten ausgegeben. Der Beginn ist zum 1. eines Monats.

Die Abonnementkarten werden für max. 1 Jahr in Teilliefe­rungen rechtzeitig mit der Post zugestellt. Die Verlängerung für ein weiteres Jahr erfolgt nach Vorlage der Berechtigung im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde.

Voraussetzung ist, dass die Anschrift des 1. Wohnsitzes auf dem Priwall im Bundespersonalausweis eingetragen ist. Eben­falls anerkannt wird ein gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung, die zum Zeitpunkt des Antrages nicht älter als 3 Monate sein darf. Die Voraussetzungen müs­ sen sowohl Erwachsene als auch Kinder ab 6 Jahren erfüllen.

Die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH ist berechtigt, in Zweifelsfällen die Richtigkeit der Daten mit der Meldestelle der Hansestadt Lübeck abzugleichen.

Bei Antragstellung wird eine vorläufige Fahrkarte bis zur 1. Lieferung der Abonnementkarten ausgestellt. Die vorläufige Fahrkarte ist im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde erhältlich.
Die Fahrkarten sind persönlich und nicht übertragbar und berechtigen nicht zur Mitnahme weiterer Personen.

Die Nutzer sind verpflichtet, die Fahrkarte mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Fahrgäste, die ohne gültige Fahr­karten angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beförderungsbedingungen.

Im Verlustfall wird gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro einmalig pro Jahr eine Ersatzfahrkarte ausgestellt.

Entfällt der Anspruch auf die entgeltfreie Nutzung, hat der Nutzer die Fahrkarte unverzüglich im Bus + Fähre ServiceCenter Trave­ münde zurückzugeben. Mit Wegfall der Voraussetzungen ist der Nutzer unverzüglich entgeltpflichtig gemäß dem gültigen Tarif und den Tarifbestimmungen. Die strafrechtliche Verfol­gung von Zuwiderhandlungen bleibt vorbehalten.

Dieses Angebot gilt bis auf Widerruf.

3.2 Beförderung schwerbehinderter Menschen

Die Beförderung von schwerbehinderten Menschen richtet sich nach den entsprechenden Regelungen im Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der jeweils gültigen Fassung.

Schwerbehinderte, denen aufgrund des Schwerbehindertenge­setzes Freifahrt gewährt worden ist, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises und des dazugehörigen Beiblattes mit Wertmarke unentgeltlich befördert.

Die Begleitperson wird unentgeltlich befördert, sofern auf dem amtlichen Ausweis der Buchstabe „B" oder „BL" sowie der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung nachgewie­sen" eingedruckt ist, unabhängig davon, ob der Schwerbehin­derte im Besitz einer Wertmarke ist oder nicht. Dies gilt auch für Begleitpersonen von schwerbehinderten Kindern unter 6 Jahren. Unentgeltlich transportiert werden auch das Hand­gepäck, sonstige orthopädische Hilfsmittel, ein Führhund und ein mitgeführter Krankenfahrstuhl, Letztere jedoch nur inso­weit, als die Beschaffenheit des Verkehrsmittels dies zulässt. Schwerbehinderte (lt. SGB IX) mit dem Merkzeichen „a. G." werden mit ihrem Pkw oder Taxi kostenlos befördert, sofern sie einen Ausweis mit gültiger Wertmarke des Versorgungsamtes vorlegen können.

3.3 Gruppenkarten

Der Gruppentarif findet Anwendung bei mindestens 7 Personen bzw. Fahrzeugen einer Tarifgruppe (Erwachsene, Kinder oder Fahrräder, Motorräder). Gruppenkarten sind am Fahrkartenautomaten oder beim Fährpersonal erhältlich. Sie gelten für den sofortigen Fahrtantritt.

3.4 Schüler/Auszubildende der Priwallschulen

Zur Inanspruchnahme der Wochen-­, Monats-­ oder Jahreskarte sind ausschließlich die von der Berufsbildungsstätte der Hand­werkskammer Lübeck, der Berufsschule der Handwerkskam­mer Lübeck, der Schleswig-Holsteinischen Seemannsschule sowie der Landesinnung des Boots- und Schiffsbauer-Handwerks Schleswig-Holstein als Schüler/Auszubildende definierten Personen berechtigt.

Die Fahrkarten gelten nur in Verbindung mit den von den Schulen hierzu ausgegebenen Schülerausweisen.

Karten können am Fahrkartenautomaten, im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde sowie beim Fährpersonal erworben werden.

Die Schülerzeitkarten werden erst gültig, wenn Vorname und Name des Inhabers auf der jeweiligen Fahrkarte deutlich lesbar und unauslöschlich eingetragen worden sind. Die Nutzer sind verpflichtet, die Fahrkarte sowie den Schüler­ausweis mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Fahrgäste, die ohne gültige Fahrkarte oder Schülerausweis angetroffen werden, sind zur Zahlung eines erhöhten Beför­derungsentgeltes verpflichtet. Näheres regelt § 7 der Beför­derungsbedingungen.

3.5 Taxis

Die Überfahrt mit Fahrgästen ist kostenpflichtig. Der Fahrpreis für Taxis ist grundsätzlich inkl. Fahrer. Für jeden weiteren Insassen ist der Personentarif zu entrichten. Die Rückfahrt ohne Fahrgäste ist kostenlos und am Ausgabetag durch­zuführen.

3.6 Rettungsfahrzeuge

Angehörige des öffentlichen Dienstes, die zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben tätig sind, werden mit ihren Fahrzeugen kostenlos befördert, soweit sie sich in Ausübung ihres Dienstes im Einsatz befinden – dies ist durch blaues oder gelbes Blinklicht anzuzeigen (§ 35, § 38 StVO). Zu den Angehörigen des öffentlichen Dienstes zählen Angehörige von Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und Zolldienst.

Für nicht im Einsatz befindliche Fahrzeuge (dies betrifft z. B. Streifenfahrten oder Krankentransporte ohne Blaulicht) werden für Überfahrten Verrechnungsfahrkarten (Personen und Fahrzeuge) angeboten. Der Preis ist gegenüber der Einzelfahrkarte er­mäßigt. Voraussetzung für die Nutzung von Verrechnungs­fahrscheinen ist die Bekanntgabe der Rechnungsanschrift im ServiceCenter Travemünde sowie eine monatliche Nutzung von mindestens 20 Fahrkarten. Die Ausgabe der Verrechnungsfahr­scheine vor jeder Fahrt erfolgt direkt durch das Fährpersonal. 

3.6.1 Verrechnungsfahrten für Geschäftskunden

Für Geschäftskunden besteht die Möglichkeit, Überfahrten mit Personen und Fahrzeugen in Form von Verrechnungsfahrkarten zu nutzen. Der Preis ist gegenüber der Einzelfahrkarte ermäßigt. Grundlage ist der gültige Fährtarif. Die Verrechnungsfahrkarte wird vor jeder Fahrt nach Einlesen einer Kundenkarte direkt durch das Fährpersonal ausgegeben. Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich. Voraussetzung für die Nutzung von Verrechnungsfahrkarten ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH und dem Kunden. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt mindestens 12 Monate. Des Weiteren muss der monatliche Umsatz mindestens 100 Euro betragen oder die monatliche Abnahme bei mindestens 20 Fahrkarten liegen. Anfragen sind an das Bus+Fähre ServiceCenter in Travemünde zu richten.

3.7 Eintragung eines 2. Kennzeichens

Als Ergänzung zur Jahreskarte/Monatskarte im 12er-­Abo für Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t kann für den gleichen Gültig­keitszeitraum eine Zusatzkarte für ein 2. Kennzeichen erworben werden. Hierfür wird eine einmalige und sofort zu entrichtende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 Euro fällig. Die Zusatzkarte ist nur im Bus + Fähre ServiceCenter Travemünde erhältlich. Voraussetzung ist, dass die Person oder Firma auch Halter des 2. Fahrzeuges ist. Es sind beide Kraftfahrzeugscheine vorzulegen.
Als 2. Fahrzeug können Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t sowie ein-­/mehrspurige motorisierte Kleinfahrzeuge ein­getragen werden. Die Zusatzkarte gilt nur in Verbindung mit der regulären Jahreskarte/Monatskarte im 12er-­Abo.

3.8 Beförderung gefährlicher Güter

Gefahrgut ist beim Fährpersonal anzumelden. Befördert werden Gefahrgüter innerhalb der Freimengen nach RN 10011 zur Gefahrgutverordnung Binnenschifffahrt und RN 10011 zur Gefahrgutverordnung Straße (Ausnahme Nr. 20 Pkt. 4.2). Zusätzlich zum Tarif wird ein Zuschlag von pauschal 10 Euro je Fahrzeug und Überfahrt erhoben.

3.9 Fahrzeuge mit Überbreite

Für Fahrzeuge mit Überbreite (über 2,55 m) wird zusätzlich zum Tarif ein Zuschlag von 10 Euro je Fahrzeug und Überfahrt erhoben.

3.10 Nutzung der Priwallfähren mit Pferden oder anderen großen Tieren

Die Beförderung von Pferden und anderen großen Tieren ist ohne vorherige Anmeldung möglich. Voraussetzung ist, dass diese sich in geeigneten Transportbehältern befinden. Für den Transportbehälter gilt der jeweilige Fahrzeugtarif.

3.11 Fahrkarten der Tarifgemeinschaft Schleswig-Holstein-Tarif, Region Lübeck

Die Nutzung der Priwallfähren mit Fahrkarten der Tarif­gemeinschaft Schleswig­-Holstein­-Tarif ist ausgeschlossen. Es gelten folgende Ausnahmen:

3.11.1 Ausnahmen Fahrkarten der Tarifgemeinschaft Schleswig-Holstein-Tarif, Region Lübeck

Folgende Tarifzonen bilden die Region Lübeck:

  • 5510 Stockelsdorf
  • 5515 Bad Schwartau
  • 5520 Sereetz
  • 6000 Kernzone
  • 6001 Schlutup
  • 6002 Blankensee
  • 6003 Krummesse
  • 6004 Moisling
  • 6005 Roggenhorst
  • 6006 Kücknitz
  • 6007 Travemünde
  • 9020 Herrnburg
  • 9030 Selmsdorf
3.11.1.1 Allgemeine Monatskarten

Allgemeine Monatskarten, allgemeine Monatskarten im 12er­-Abo und allgemeine Monatskarten im NAH.SH-Jobticket, die für Binnenverkehre der Region Lübeck ausgegeben werden, be­rechtigen den Inhaber zur kostenlosen Nutzung der Priwall­fähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH als Fußgänger.

3.11.1.2 Schülermonatskarten

Schülermonatskarten, Schülermonatskarten im 12er­-Abo und Monatskarten im NAH.SH-Jobticket Auszubildende, die für Binnen­verkehre der Region Lübeck ausgegeben werden, berechtigen den Inhaber zur kostenlosen Nutzung der Priwallfähren der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH als Fußgänger.

3.11.1.3 Semesterticket Lübeck

Studierende der Universität zu Lübeck, der Technischen Hochschule Lübeck, der Musikhochschule Lübeck und der IU Internationale Hochschule GmbH am Studienort Lübeck sind berechtigt, die Priwallfähren als Fußgänger inkl. Fahrrad ohne zusätzliches Entgelt zu nutzen. Als Fahrtberechtigung für das Semesterticket Lübeck gilt:

– für Studierende der Uni Lübeck, THL und MHL das Semesterticket Schleswig-Holstein, soweit dieses auf eine der genannten Hochschulen lautet

– für Studierende der IU Lübeck das auf ihre Person ausgestellte, gültige Semesterticket Lübeck in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsausweis (Stammkarte)

Das Angebot läuft unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs bis auf Weiteres.

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4. Fahrkarten per App

4.1 Anwendungsbereich

An der Priwallfähre können elektronische Tickets mittels der App FährTic erworben werden. Voraussetzung hierfür ist eine Registrierung in der App.

4.2 Fahrkartenangebot

Folgende Fahrkarten können über die App FährTic auf einem mobilen Endgerät erworben werden:

Erwachsene

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Kinder (6 bis einschließlich 14 Jahre)

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten
Schüler/Auszubildende/Priwallschüler
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Einspurige und mehrspurige motorisierte Kleinfahrzeuge

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Fahrzeuge bis einschließlich 3,5 t

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

Fahrrad

  • Einzelfahrkarten
  • Mehrfahrtenkarten
  • Wochenkarten
  • Monatskarten

 

Das vorstehende Fahrkartenangebot kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausga­be von Fahrkarten per App besteht nicht.

4.3 Rabatt

Bei den aufgeführten Fahrkarten, die ein Fahrgast per App über ein mobiles Endgerät erwirbt, erhält er einen Rabatt von 3 % auf den Fahrkartenpreis, kaufmännisch auf volle Cent gerundet.

4.4 Nutzung

Ein Betreten oder Befahren der Fährschiffe bzw. des fahrkar­tenpflichtigen Bereiches ist erst nach vollständiger Übertra­gung der Fahrkarten bzw. deren Entwertung in der App auf dem mobilen Endgerät gestattet. Vor jeder Fahrt ist/sind das/die erforderliche(n) Ticket(s) unter „Neue Fahrt“ zu aktivie­ren. Dies gilt auch für Zeitkarten (Wochen­ und Monatskar­ten). Zur Ticket­Erkennung muss das Bluetooth­Signal des mo­bilen Endgerätes aktiviert sein. Der Akku muss geladen sein.

Per App erworbene Fahrkarten sind auf einem während der gesamten Fahrt eingeschalteten und funktionsbereiten mo­bilen Endgerät zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen des Personals der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH in einer zur Prüf­barkeit geeigneten Erkennbarkeit vorzuzeigen. Die Bedie­nung des Endgerätes nimmt der Kunde vor. Das Prüfpersonal kann jedoch die kurzfristige Aushändigung und Bedienung des Endgerätes zu Prüfzwecken verlangen.
Per App erworbene Fahrkarten auf einem mobilen Endgerät sind nicht übertragbar. Fahrkarten, die ohne Lichtbild erstellt wurden, gelten nur in Verbindung mit einem gültigen amt­lichen Lichtbildausweis der Person, die als Nutzer im Profil hinterlegt ist. Bei Fahrkarten für Fahrzeuge ist zum einen ein Foto des Kfz­Kennzeichens unter „Meine Fahrzeuge“ zu hin­terlegen. Zum anderen muss der Fahrgast auf Verlangen des Personals den Fahrzeugschein vorlegen können.

Einzelfahrkarten gelten für den sofortigen Fahrtantritt.

Kann der Kunde den Nachweis einer gültigen Fahrtberech­tigung bei der Fahrkartenkontrolle nicht erbringen (z. B. aufgrund einer technischen Störung oder eines leeren Akkus etc.) oder erfolgte die Buchung der Fahrkarte erst nach Fahrt­antritt oder nach dem Betreten des fahrkartenpflichtigen Be­reiches, wird dies als Fahrt ohne gültige Fahrkarte geahndet. Eine Bestellung, eine Bestellbestätigung und Bildschirmfotos/Screenshots der Fahrkarten auf dem mobilen Endgerät gelten nicht als Fahrtberechtigung. Die Fahrkarte ist mit der FährTic App anzuzeigen.

4.5 Mitnahme von Begleitpersonen

Der Erwerb mehrerer Tickets, z. B. für Begleitpersonen und Fahrräder, ist möglich. Die Begleitpersonen müssen aber im­mer mit dem Besitzer des mobilen Endgerätes/im Profil hin­terlegten Kunden zusammenfahren, da die Tickets auf seinem mobilen Endgerät gespeichert sind.

4.6 Erstattung und Rückgabe von per App erworbenen Fahrkarten

Anträge auf Erstattung von Beförderungsentgelt von per App erworbenen Fahrkarten können im Bus + Fähre Service­Center Travemünde, per E­Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) oder schriftlich an die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Ratekauer Weg 1–7, 23554 Lübeck, unter Angabe der Handynummer eingereicht werden. Vom zu erstattenden Betrag werden für die bargeldlose Erstattung eine Bearbeitungsgebühr von 5 Euro und ggf. Auslagen für Überweisungen abgezogen. Ein Abzug einer Bearbeitungsgebühr erfolgt nicht, wenn die Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH, Bereich Fähren, die Nichtbenut­zung zu vertreten hat. Im Zuge der Erstattung wird die per App erworbene Fahrkarte aus dem Account des Benutzers gelöscht.

4.6.1 Einzel- und Mehrfahrtenkarten

Einzel­ und Mehrfahrtenkarten können nicht zurückgegeben oder anteilig erstattet werden.

Mehrfahrtenkarten zum alten Tarif können nach einem Tarifwechsel noch 1 Jahr lang genutzt werden. Fahrgeld­erstattungen und Umtausch sind ausgeschlossen. Ändert sich der Preis der Mehrfahrtenkarte bei einem Tarifwechsel nicht, können sie auch über diesen Zeitraum hinaus abgefahren werden.

4.6.2 Zeitkarten

Wird eine Zeitkarte nicht oder nur teilweise benutzt, so kann auf Antrag eine Erstattung erfolgen. Eine Erstattung nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes ist nicht möglich. Zur Er­rechnung des zu erstattenden Betrages wird Pkt. 11.3 unter „Allgemeines“ dieser Tarifbestimmungen und Beförderungs­bedingungen angewandt.

Im Übrigen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von FährTic, die unter mobil.swhl.de abzurufen sind.

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