1. Pünktlichkeitsgarantie

Wenn ein Bus der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH oder der LVG aufgrund eines Umstands, den wir zu vertreten haben, Verspätung hat und Sie Ihre Ausstiegshaltestelle dieser Linie mit 15 Minuten Verspätung oder mehr erreichen, erstatten wir Ihnen den Wert einer Einzelfahrkarte der entsprechenden Preisstufe Erwachsener oder Kind (PST 1-3).

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Grundlage ist der tagesaktuelle Fahrplan
  • Die Garantie gilt nicht, wenn die Verspätung nicht von uns zu verantworten ist (z.B. bei Unfällen, Polizeimaßnahmen, Umleitungen)
  • Der Garantieantrag ist vollständig ausgefüllt, und alle Nachweise liegen dem Antrag bei
  • Sie verwenden eine Fahrkarte des SH-Tarifs, gültig in der Region Lübeck (Ausnahmen entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen (s. Downloads))

 

2. Anschlussgarantie

Wenn Sie im Abendverkehr ab 21.00 Uhr einen planmäßigen Anschluss (Bus oder Bahn) an der Haltestelle Lübeck ZOB/Hauptbahnhof aufgrund einer von uns verschuldeten Verspätung verpassen, übernehmen wir die Taxikosten von bis zu 25 Euro.

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Alle Informationen über Planmäßige Anschlüsse im Abendverkehr an der Haltestelle ZOB/Hauptbahnhof entnehmen Sie bitte dieser Seite oder den Aushängen an der Haltestelle Lübeck ZOB/Hauptbahnhof
  • Grundlage ist der tagesaktuelle Fahrplan
  • Die Garantie gilt nicht, wenn die Verspätung nicht von uns zu verantworten ist (z.B. bei Unfällen, Polizeimaßnahmen, Umleitungen)
  • Der Garantieantrag ist vollständig ausgefüllt, und alle nötigen Nachweise liegen dem Antrag bei
  • Sie verwenden eine Fahrkarte des SH-Tarifs, gültig in der Region Lübeck

 

3. Sauberkeitsgarantie

Wenn Sie beim Benutzen der Busse der Stadtwerke Lübeck Mobil GmbH oder der LVG Ihre Kleidung verschmutzen, übernehmen wir die Reinigungskosten in Höhe von bis zu 20 Euro.

Voraussetzungen für die Erstattung:

  • Sie haben die Verschmutzung dem Fahrpersonal angezeigt und dieses quittieren lassen
  • Der Garantieantrag ist vollständig ausgefüllt, und alle Nachweise liegen dem Antrag bei
  • Die Verschmutzung ist durch uns zu verantworten und nicht von Dritten verursacht
  • Sie verwenden eine Fahrkarte des SH-Tarifs, gültig in der Region Lübeck

 

Was wir für die Bearbeitung benötigen:

  • Immer den vollständig ausgefüllten Garantieantrag
  • und eine Kopie der benutzten Fahrkarte (Vorder- und Rückseite) bzw. Ihre Stadtverkehr/LVG Abo-Nummer
  • Bei der Anschlussgarantie zusätzlich den Taxibeleg mit Angabe der Abfahrtszeit und des Fahrtziels
  • Bei der Sauberkeitsgarantie zusätzlich den Beleg des Fahrpersonals und den Beleg über die Reinigungskosten

Den Garantieantrag finden Sie nebenstehend unter den Downloads oder in unseren ServiceCentern.

Die Garantieansprüche müssen innerhalb von 7 Werktagen ab Vorfallsdatum geltend gemacht werden - für die Nachsendung des Reinigungsbelegs gilt eine Frist von 14 Werktagen ab Vorfallsdatum.