Mit einem bundesweit verbindlichen Erlass der Länder wurden die Bedingungen zur Mitnahme von Elektroscootern (E-Scooter) in Linienbussen geregelt. Danach müssen E-Scooter für eine sichere Beförderung in Linienbussen einige Mindestanforderungen erfüllen.

Ein E-Rollstuhl ist an dem Joystick zu erkennen, während ein E-Scooter einen Lenker hat und mit einem blauen Aufkleber markiert ist (siehe Bild).