Schwerbehinderte, denen aufgrund des Schwerbehindertengesetzes Freifahrt gewährt ist, werden gegen Vorzeigen des Berechtigungsausweises (grün/orange) und des hierzu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke unentgeltlich befördert.

Immer häufiger wird eine Kopie des Schwerbehindertenausweises sowie des dazu gehörenden Beiblattes mit Wertmarke als Fahrtberechtigung vorgezeigt. In den Allgemeinen Tarifbestimmungen des Schleswig-Holstein-Tarifes ist geregelt, dass Kopien als Fahrkarte nicht anerkannt werden (S. 9, Allgemeines, Pkt. 2.7.6). Im Sinne einer Gleichbehandlung sind wir gehalten, diese Regelung gegenüber allen Fahrgästen gleich anzuwenden.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Kopien von Schwerbehindertenausweisen nicht anerkannt werden.

Für Personen, die geistig behindert sind und unsere Busse ohne Begleitperson nutzen können, kann eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Die Ausnahmegenehmigung, die bis zum Ablauf der Gültigkeit des Beiblattes erteilt werden kann, wird nur von den Mitarbeitern des ServiceCenters am ZOB und des Bus+Fähre ServiceCenters in Travemünde ausgestellt.

Stand: 01.04.2023